Fachschaft

Dies sind die derzeitigen gewählten Mitgliedern der Fachschaft:

Fachschaft E-Mail Vertreter E-Mail Funktion
Ole Timm ole.timm(at)gmx.de
Georg Göring georggoering(at)online.de 
Klause/Finanzen
Simon Esser
runningupthathill(at)web.de Tine Juling tinejuling(at)o2online.de Finanzen/Email
Franz Schwarz
dash16(at)freenet.de
Denise Dede denise.dede(at)web.de
FS-Büro/Email
Martin Junghanns

mr_junghanns(at)gmx.de

Ivo Stürzebecher
ivostuerzebecher(at)yahoo.de FS-Büro/Klause
Christoph Heers
christoph.heers(at)gmx.net Martin Grummt
martin_grummt(at)gotmail.de Internet

 

Ansprechpartner: Martin Junghanns

 

Fachschftsbüro: D25

 

Nächste Wahlen: Mai 2011

______________________________________________________________ ___ __ _

 

Satzung der Fachschaft Seefahrt

Wirksam seit dem 17.05.2008

§1 Einrichtung und Auflösung von Fachschaft
(1) Für die Studiengänge sind grundsätzlich Fachschaften einzurichten.
(2) Für die Einrichtung und die Auflösung von Fachschaften für die jeweiligen Studiengänge ist eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Studierendenparlamentes erforderlich.
§2 Aufgaben der Fachschaft
(1) Die Fachschaft hat die Aufgabe, die fachlichen Belange der ihnen angehörigen Studierenden zu vertreten. Die zentralen Organe der Studierendenschaft können ihnen keine Weisungen erteilen.
(2) Zur Durchführung ihrer Aufgaben erhält die Fachschaft aus dem Beitragsaufkommen der Studierendenschaft Geldmittel, die ihr die Durchführung ihrer Aufgaben erlauben. Das Nähere regelt der Haushaltsplan.
§3 Mitgliedschaft in der Fachschaft
Die Fachschaft wird jeweils von den Studierenden der Schiffsbetriebstechnik und des Schiffsbetriebs, der Schiffstechnik sowie der Seeverkehr, Nautik und Logistik der Fachhochschule Flensburg gebildet. Eine Mitgliedschaft in mehreren Fachschaften ist ausgeschlossen.
§4 Fachschaftsvertretung
(1) Die Angelegenheiten der Fachschaft werden von der Fachschaftsvertretung als Kollegialorgan entschieden.
(2) Die Fachschaftsvertretung besteht aus fünf Mitgliedern.
§5 Wahl der Fachschaftsvertretungen
(1) Die Wahlen zu den Fachschaftsvertretungen finden gleichzeitig mit den Wahlen zum Studierendenparlament statt.
(2) Die Mitglieder der Fachschaftsvertretung werden von den Studierenden der Fachschaft aus ihrer Mitte auf der Grundlage der §§ 26 bis 28 HSG für ein Jahr gewählt. Die Wahl wird auf der Grundlage der Wahlordnung der Studierendenschaft der Fachhochschule Flensburg durchgeführt.
(3) Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme.
(4) Scheidet ein Mitglied der Fachschaftsvertretung aus der Fachschaftsvertretung aus, so gilt § 28 der Wahlordnung der Studierendenschaft entsprechend.
(5) Das Nähere regelt die Wahlordnung nach § 5 dieser Satzung.
§6 Sitzungen
Die Fachschaftsvertretung trifft nach Bedarf, mindestens jedoch alle acht Wochen in der Vorlesungszeit zu einer Sitzung zusammen. Die Sitzungen sind für alle Studierenden der Studiengänge Schiffbetriebstechnik, Schiffbetrieb, Schiffstechnik und Seeverkehr, Nautik und Logistik öffentlich.
§7 Geschäftsordnung
(1) Soweit diese Satzung keine Bestimmungen trifft, regelt die Fachschaftsvertretung die Geschäftsführung und die Arbeitsweise seiner Mitglieder durch eine Geschäftsordnung (Fachschaftssatzung). Soweit in der Geschäftsordnung keine Regelungen enthalten sind, gelten die §§ 101 bis 105 Landesverwaltungsgesetz entsprechend.
(2) Inkrafttreten und Änderungen der Fachschaftssatzung bedürfen der Mehrheit von zwei Drittel der Stimmen der anwesenden Mitglieder der Fachschaftsvertretung.
§8 Anwendung von anderen Vorschriften
Auf die Fachschaftsvertretung findet im Übrigen die Vorschriften über das Studierendenparlament entsprechende Anwendung.